Auch in der 2. Auslegung der Antragsunterlagen der AGR mbH fehlten die im 1. Erörterungstermin zugesagten, damals noch fehlenden Gutachten des Antragstellers. Die 2. Auslegung und die 2. Erörterung hätten erst dann stattfinden können, wenn diese Gutachten vorgelegt worden wären.
Die Bezirksregierung Münster ignoriert ihre eigenen Zusagen
Kapitel 2 Ablehnung des Erweiterungsantrags der AGR mbH
In der Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung ist vorgesehen, dass ein Antragsteller fehlende Unterlagen in einer gesetzten Frist nachzureichen hat. Diese Nachreichung hat die Antragstellerin AGR mbH versäumt.
Kapitel 3 Überschüttung der Schächte und Schachtschutzbereiche
Die Antragstellerin AGR mbH plant im Rahmen der Erweiterung auch die Überschüttung der Schachtschutzbereiche und der Schächte selbst. Das zuständige Landesoberbergamt verweigert die Genehmigung, solange keine Gutachten zur Standsicherheit der Schächte, zur Gefährdungsabschätzung beider Schachtköpfe und zur Statik des gesamten Bereiches vorgelegt werden. Diese Gutachten kann die Antragstellerin nicht vorlegen.
Die Bezirksregierung will dieses Kapitel außerhalb des Plangenehmigungsverfahrens behandeln.
Kapitel 4 Verletzung der behördlichen Aufsichtspflicht
Die Bürgerinitiative „Uns stinkts“ hat der Bezirksregierung Münster in ihren Einwendungen und in der 1. Erörterung nachgewiesen, ihren gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen und Nachprüfungen nicht oder nur ungenügend nachgekommen zu sein.
Die Bezirksregierung will über ihre Fehler nicht sprechen.
Auf Drängen der BI „Uns stinkts“ und des Umweltausschusses der Stadt Herne hat die Bezirksregierung ein Human-toxikologisches Gutachten im Juni dieses Jahres endlich in Auftrag gegeben. Ziel dieses Gutachtens sollte sein, den derzeitigen Gesundheitsstatus der Anwohner rund um die Deponie zu ermitteln und Aussagen über die zukünftige Zusatzbelastung durch die Erweiterung der Zentraldeponie zu ermitteln.
Die Bezirksregierung verweigert jegliche Auskunft zu diesem Gutachten
Die im Süden gelegenen Brunnen sind – im Gegensatz zu den Brunnen im Norden – nur unzureichend tief. Sie reichen leider nicht in die Schichten des zweiten Grundwasserleiters. Von den 7 wichtigen Grundwasserbrunnen, die für die Schadstromauslassung in Fließrichtung relevant sind, fehlen die Angaben zu 4 Brunnen, obwohl gemessen worden ist.
Die Bezirksregierung sorgt nicht für eine regelmäßige, umfassende
Analyse des Grundwassers aus der erforderlichen Tiefe.
Die vergangene Verlegung des Revisionslagers ist ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden, obwohl das Revisionslager mit dem Umzug erheblich an die Wohnbebauung im Süden und Südosten der Zentraldeponie Emscherbruch heran rückt. Die vorliegenden Gutachten in Bezug auf Lärm und Geruch datieren aus den Jahren 2015 bis 2017 und spiegeln die Situation nach Verlegung des Revisionslagers in keinster Weise wider.
Die Bezirksregierung fordert kein neues Gutachten von der Antragstellerin, obwohl ein neues Gutachten und eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sind.
Kapitel 8 Die merkwürdige Deponierung der
Raffinerie-Rückstände der Shell-AG aus Köln
Seit 2018 werden jährlich über 20.000 to hochgiftiger Raffinerierückstände aus der Shell Raffinerie in Köln-Wesseling auf der Zentraldeponie Emscherbruch deponiert. Die Bez.Reg. Münster versucht, den Eindruck zu erwecken, die Raffinerierückstände würden in dafür zugelassenen Betrieben chemisch oder mechanisch so aufbereitet, dass sie dann den geforderten Kriterien zur Deponierung als DK III Sondermüll entsprechen.
Die Bez.Reg. Münster kennt aber weder die Zusammensetzung der
Ausgangs-Schadstoffe noch die Zusammensetzung der deponierten DKIII-Schadstoffe.